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   BFH, 19.08.1987 - V B 56/85   

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https://dejure.org/1987,1723
BFH, 19.08.1987 - V B 56/85 (https://dejure.org/1987,1723)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1987 - V B 56/85 (https://dejure.org/1987,1723)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1987 - V B 56/85 (https://dejure.org/1987,1723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 221; FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3; UStG 1980 § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2, § 18 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Umsatzsteuer - Sicherheitsleistung - Sicherheitsleistung für Umsatzsteuerschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 400
  • BB 1987, 2291
  • BStBl II 1987, 830
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus BFH, 19.08.1987 - V B 56/85
    Eine Aussetzung der Vollziehung ist geboten, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung des FA oder des FG erhoben werden (BFH-Beschluß vom 28. November 1974 V B 52/73, BFHE 114, 169, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus BFH, 19.08.1987 - V B 56/85
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 FGO sind bereits dann vorhanden, wenn bei summarischer Prüfung gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts erkennbar werden, die Unentschiedenheit oder jedenfalls Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1986 I B 22/86, BFHE 146, 508, BStBl II 1986, 656).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 19.08.1987 - V B 56/85
    Ernstlich zweifelhaft wäre das Verlangen nach Sicherheitsleistung aber auch, wenn das FA mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. September 1985 eine Umsatzsteuerschuld aufgrund eines etwaigen Vorsteuerrückforderungsanspruchs nach anderweitiger Steuerfestsetzung aufgrund von § 164 Abs. 2, § 165 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 522) hätte sichern wollen.
  • BFH, 26.09.2023 - V B 23/22

    Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

    bb) Ernstliche Zweifel können auch dann bestehen, wenn zu einer Rechtsfrage in der Rechtsprechung der FG unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, aber nur, wenn und soweit der BFH die jeweilige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 10.05.1968 - III B 55/67, BFHE 92, 472, BStBl II 1968, 610, Leitsatz 2; vom 01.10.2007 - VII B 130/07, BFH/NV 2008, 231, unter II.; vom 29.07.2009 - XI B 24/09, BFHE 226, 449, unter II.1.; vom 21.07.2009 - II B 8/09, BFH/NV 2009, 1845 und vom 19.08.1987 - V B 56/85, BFHE 150, 400, BStBl II 1987, 830; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz 91, m.w.N.; FG Köln, Beschluss vom 10.04.2013 - 10 V 216/13, EFG 2013, 1389).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII B 107/93

    1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Insbesondere genügt es, wenn bei zweifelhafter Rechtslage im Schrifttum beachtliche Gründe gegen die vom FA vertretene Rechtsauffassung vorgebracht werden (Beschluß vom 19. August 1987 V B 56/85, BFHE 150, 400, BStBl II 1987, 830, m. w. N.; Tipke/Kruse, a. a. O., § 69 FGO Tz. 10).
  • FG Saarland, 01.10.2001 - 1 V 194/01

    Verlustausgleichsbeschränkungen in § 2 Abs. 3 EStG

    Der BFH hält die Aussetzung der Vollziehung für geboten, wenn die Gesetzeslage unklar, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung des Finanzamts erhoben werden (BFH, Beschluss vom 19. August 1987 V B 56/85, BStBl. II 830, 831).

    Gleichwohl ist er vor dem Hintergrund, dass die Gesetzeslage unklar, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung des Finanzamts erhoben werden, zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Aussetzung der Vollziehung geboten ist (vgl. BFH, Beschluss vom 19. August 1987 V B 56/85, BStBl. II 830, 831).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 M 29/09

    Zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen

    Soweit der Bundesfinanzhof in dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss vom 19. August 1987 (- V B 56/85 -, zit. nach JURIS) Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung geäußert hat, in dem nicht auf die Formen der Sicherheitsleistung hingewiesen wurde, ist dem - unabhängig von der Frage, ob die Fallgestaltungen vergleichbar sind - nicht zu folgen.
  • FG Nürnberg, 13.08.2002 - IV 81/02

    Zur Frage, ob § 1 Abs. 2 a GrEStG auch bei einem Gesellschafterwechsel einer

    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids ist geboten, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung oder des Gerichts erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 19.8. 1987 V B 56/85, BStBl II 1987, 830, 831).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 96/22

    Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter;

    Ernstliche Zweifel können auch bestehen, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19, August 1987 V B 56/85, BStBl. II 1987, 830, und vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • FG Köln, 20.07.2005 - 15 V 2441/05

    Geltung des Halbabzugsverbots von § 3c Abs. 2 EStG auch schon für das Jahr 2001?

    Bei einer Rechtsfrage - wie im Streitfall (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 3 c Abs. 2 EStG)- ist die Aussetzung der Vollziehung bereits dann zu gewähren, wenn die Gesetzeslage unklar ist, im Schrifttum beziehungsweise von den Finanzgerichten Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden und die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1987 V B 56/85, BStBl II 1987, 830; vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 und vom 6. März 2000 V B 170(99, BFH/NV 2000, 1147).
  • FG Köln, 11.03.2002 - 7 V 126/02

    Ist die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunktes notwendig?

    Bei einer Rechtsfrage - wie im Streitfall - ist die Aussetzung der Vollziehung bereits dann zu gewähren, wenn die Gesetzeslage unklar ist, im Schrifttum beziehungsweise von den Finanzgerichten Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden und die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. schon BFH-Beschluss vom 19. August 1987 V B 56/85, BStBl II 1987, 830; aus neuerer Zeit die BFH-Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 und vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147; vgl. ferner Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 69 FGO Tz. 91; ähnlich Tz. 2.5.2.
  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 97/22

    Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets

    Ernstliche Zweifel können auch bestehen, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19, August 1987 V B 56/85, BStBl. II 1987, 830, und vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • FG Niedersachsen, 21.11.2022 - 5 V 96/22

    Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter;

    Ernstliche Zweifel können auch bestehen, wenn die Gesetzeslage unklar ist, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19, August 1987 V B 56/85, BStBl. II 1987, 830, und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG München, 23.10.2001 - 9 V 2545/01

    Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Wandelschuldverschreibungen

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2000 - 2 V 42/99

    Kindergeldrechtliche Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Beendigung der

  • FG München, 25.10.2000 - 6 V 3448/00

    Beginn der Verzinsung bei einem Beschluss über eine offenen Gewinnausschüttung

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 8 V 2/00

    Kapitaleinkünfte eines Kindes in Höhe des Sparerfreibetrages als bei der

  • BFH, 19.09.1996 - XI S 7/96

    Auslegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • FG Köln, 15.03.1999 - 15 V 101/99

    Betriebsaufspaltung: Tarifbegrenzung bei Ausschüttungen

  • LG Wuppertal, 10.05.2006 - 19 O 121/05
  • FG Baden-Württemberg, 10.10.1997 - 12 V 10/97

    Anwendung der Nullregelung nach § 52 Abs. 2 der

  • FG München, 03.11.1998 - 4 V 2410/98
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